Die Anlieferung Ihrer Abfälle
Wir übernehmen das für Sie!
Bevor wir Ihre Abfälle zum Transport, zur Verwertung oder zur Beseitigung annehmen, informieren wir Sie umfassend zum gesamten Prozedere. Wir möchten, dass Sie sich bestens informiert für die Entsorgung durch die Hans Meyer Entsorgungs GmbH entscheiden.
Altholz A IV
Abfälle mit kontaminierten Stoffen:
An Bauvorhaben anfallender Altholz A IV.
Bezeichnung gemäß AVV:
17 02 04* Holz
Glas, Kunststoff und Holz die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Bitten achten Sie darauf, dass nur das genannte Material verladen wird!
Fremdstoffbedingte Kosten, z.B. verursacht durch Sortieraufwand beim Verwerter oder durch Zurückweisung von Ladungen gehen zu Lasten des Erzeugers.
Zum Beispiel:
- Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (z.B. Dachstuhl)
- Fenster, Fensterstöcke
- Außentüren
- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Palisaden, Pergola
- Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
- Altholz aus Schadensfällen
- Altholz aus der Landwirtschaft (z.B. Holzpfähle)
Zum Beispiel:
- Bauschutt
- Gips
- Dachpappe
- Kunststoffe
- Ytong
- PCB – Hölzer
Zum Beispiel:
- Paletten
- Schalhölzer
- Bauspanplatten
- Möbel mit und ohne PVC-Beschichtung
- Vollholzmöbel
- Bretterschalungen
- Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten
- Türen, Zargen, Brettschalungen aus dem Innenausbau
Zum Beispiel:
- Außenhölzer (z.B. Gartenhölzer)
- Gips
- Folie
- Kunststoffe
- Ytong
- Fensterhölzer (z.B. Außentüren, Fenster)
- Dämmmaterialien aus Holz
- Holzspäne / -staub
Altholz A I - A III
Abfälle aus vorwiegend natürlichen Stoffen:
An Bauvorhaben anfallender Altholz A I – A III.
Bezeichnung gemäß AVV:
17 02 01 Holz
Bitten achten Sie darauf, dass nur das genannte Material verladen wird!
Fremdstoffbedingte Kosten, z.B. verursacht durch Sortieraufwand beim Verwerter oder durch Zurückweisung von Ladungen gehen zu Lasten des Erzeugers.
Sperrmüll
Abfälle mit kontaminierten Stoffen:
An Bauvorhaben anfallender Altholz A IV.
Bezeichnung gemäß AVV:
17 02 04* Holz
Glas, Kunststoff und Holz die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Bitten achten Sie darauf, dass nur das genannte Material verladen wird!
Fremdstoffbedingte Kosten, z.B. verursacht durch Sortieraufwand beim Verwerter oder durch Zurückweisung von Ladungen gehen zu Lasten des Erzeugers.
Zum Beispiel:
- Möbel
- Teppich, Laminat
- Bettgestelle
- Matratzen
- Fahrräder
- Spielzeug
- Lampen ohne Leuchtmittel
- Hausrat
Zum Beispiel:
- Elektroschrott
- Farben und Lacke
- Leuchtstoffröhren, Glühbirnen
- Batterien
- Flüssigkeiten
- Kompostierbare Abfälle (z.B. Lebensmittel, Gartenabfälle)
- Hygienisch bedenkliche Materialien
- Abfälle aus Brandschäden
Wichtige Informationen
Allerdings benötigen wir auch von Ihnen einige Informationen zu dem Entsorgungsauftrag, den Sie uns geben möchten:
Wir müssen wissen, um welche Art von Abfall, welche Menge und welche Anfallstelle / Herkunft es sich handelt.
Bitte informieren Sie uns so umfassend, wie es Ihnen möglich ist und wie es die gesetzlichen Regeln vorgeben.
Zum Beispiel:
- Ziegel
- Porzellan
- Putzreste
- Mörtel
- Beton
- Mauer-, Pflaster- und
- Natursteine
Zum Beispiel:
- Gips
- Staubförmige Materialien
- Schamottsteine
- Strahlsand
- Ytong
- Nicht mineralische Fremdstoffe wie Holz, Kunststoff,
- Bitumen (Asphalt)
- Kaminabbruch
Bauschutt
Abfälle aus vorwiegend natürlichen Stoffen:
An Bauvorhaben anfallender Altholz A I – A III.
Bezeichnung gemäß AVV:
17 02 01 Holz
Bitten achten Sie darauf, dass nur das genannte Material verladen wird!
Fremdstoffbedingte Kosten, z.B. verursacht durch Sortieraufwand beim Verwerter oder durch Zurückweisung von Ladungen gehen zu Lasten des Erzeugers.
Gipsabfälle
Abfälle mit kontaminierten Stoffen:
An Bauvorhaben anfallender Altholz A IV.
Bezeichnung gemäß AVV:
17 02 04* Holz
Glas, Kunststoff und Holz die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Gipsabfälle, frei von
gefährlichen Kontaminationen:
- Gips
- Rigips
- Gipsplatten
Alle Materialien die nicht
unter der AVV Nummer 17 08 02 fallen.:
- Metalle (Armierungen/Bewehrungen)
- Bauschutt (Fliesen, Porenbeton, Betonbruchstücke, etc.)
- Holz (z.B. HWL-Platten, etc.)
- Isolationsmaterial (Dämmmaterial)
- Kunststoffe
- Folien
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest
- u.s.w
Ölverschmutzte Betriebsmittel
mit gefährlichen Stoffen:
- Ölbinder
- Stofflappen, ölig/fettig
- Papiertücher ölig/fettig
- Dichtungen ölig/fettig
- Öl- und Kraftstofffilter
- Schutzkleidung mit Ölanhaftugnen (z.B. Handschuhe,
Einweganzug) - Kartonagen, ölig/fettig
Alle Materialien die nicht
unter der AVV Nummer 15 02 02* fallen:
- Schleifschlamm ölhaltig
- Behälter die Säurereste und/oder Pestizide enthalten Spraydosen
- Abfälle aus Malerbetrieben (z.B. Lacke, Farben)
- Ölverunreinigter Bauschutt und Erdaushub
- Bremsbeläge und andere asbesthaltige Abfallstoffe
Ölverschmutzten Betriebsmittel (ÖVB)
Abfälle aus Produktion, Werkstätten und Havarien.
Bezeichnung gemäß AVV:
15 02 02* ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖVB)
Bitten achten Sie darauf, dass nur das genannte Material verladen wird!
Fremdstoffbedingte Kosten, z.B. verursacht durch Sortieraufwand beim Verwerter oder durch Zurückweisung von Ladungen gehen zu Lasten des Erzeugers.
Elektrogeräten (E-Schrott)
Elektro- und Elektronikgeräten
Bezeichnung gemäß AVV:
20 01 23* / 20 01 35* E-Schrott, 20 01 21* Lampen
Das darf rein …
Wärmeüberträger
Bildschirme
Lampen
Großgeräte
Kleingeräte
Wärmeüberträger
Wärmeüberträger bei denen andere Substanzen oder Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden.
(AVV-Nr. 16 02 11*, 16 02 13*, 20 01 23*, 20 01 35*)
- Gefriergeräte
- Klimageräte
- Kühlschränke
- sonstige Wärmeüberträger, bei Entfeuchter
- Wärmepumpen
- Wärmepumpentrockner
- ölgefüllte Radiatoren
- sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten
als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden
Bildschirme
Bildschirme, Monitore, TV-Geräte und Geräte,
die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten
(AVV-Nr. 16 02 13*, 16 02 14, 20 01 35*, 20 01 36)
- Bildschirme
- Tablets
- Notebooks
- Fernsehgeräte/TV-Geräte
- Monitore
Lampen
Lampen, Leuchtstoffröhren
(AVV-Nr. 20 01 21*)
- Leuchtstoffröhren
- Energiesparlampen
- Natrium- und Metalldampflampen
- Gasentladungslampen
- LED- Lampen
Großgeräte
Geräte mit einer äußeren Abmessung größer als 50 cm die nicht unter die Gruppe 1 – 3 fallen.
(AVV-Nr. 16 02 13*, 16 02 14, 20 01 35*, 20 01 36)
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Elektroherde und Elektrobacköfen
- Geschirrspüler
- Elektrische Koch- und Heizplatten
- Mikrowellengeräte
- Dunstabzugshauben
- Elektrische Heizgeräte
- Massagesessel
- Elektrische Ventilatoren
Kleingeräte
Geräte mit einer äußeren Abmessung kleiner als 50 cm die nicht unter die Gruppe 1 – 3 fallen.
(AVV-Nr. 16 02 13*, 16 02 14, 20 01 35*, 20 01 36)
- Haushaltskleingeräte (z.B. Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Kaffeemaschine)
- Computer, Faxgeräte
- Radio, elektrische Musikinstrumente, HiFi-Anlagen
- elektronische Werkzeuge (z.B. Säge, Schleif- und
Bohrmaschinen, Nähmaschinen, elektrische
Rasenmäher) - elektronische Spielzeuge (z.B. Eisenbahn,
Autorennbahn, Videospiele und -konsolen) - Sport- und Freizeitgeräte
- Überwachung und Kontrollinstrumente (z.B. Rauchmelder, Heizregler, Thermostate)