Gefährliche Stoffe mit Umsicht entsorgen
Nachweisverfahren oder Sammelentsorgungsnachweis
Auf unserer Seite Nachweisverfahren [Link auf Seite Nachweisverfahren] informieren wir Sie umfassend über das elektronische Abfallnachweisverfahren – kurz eANV – und über die Möglichkeiten des Sammelentsorgungsnachweises. Sollten Sie unseren Sammelentsorgungsnachweis nutzen wollen, beachten Sie bitte, dass die Annahme der Abfallstoffe ausschließlich dort erfolgen darf, wo die Abfälle anfallen.
Beispiele für gefährliche Abfallstoffe
Es gibt mehrere hundert gefährliche Abfallstoffe. An dieser Stelle möchten wir Ihnen zur Illustration einige Beispiele auflisten:
- Altholz der Kategorie A IV, das mit Schwermetall, halogenorganisch oder mit PAK belastet ist. (PAK: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
- Asbest
- Asphalt, teerhaltig, PAK-Gehalt von mehr als 1000 mg/kg
- Chemikalien
- Dachpappe, teerhaltig, PAK-Gehalt von mehr als 1000 mg/kg
- Farben und Lacke
- Frostschutzmittel
- Gussasphalt, PAK-Gehalt von mehr als 1000 mg/kg
- Klebstoffe und Dichtmassen
- Kunstmineralfaser, beispielsweise Glaswolle oder Steinwolle, hergestellt vor dem Jahr 2000
- Laugen und Säuren
- Lösungsmittel
- Mineralfaserplatten, zum Beispiel Odenwaldplatten
- Mineralöle
- Ölverunreinigte Abfallstoffe
- Teerkork
Wir unterstützen Sie bei den Formalien
Wenn die Abfallmenge je Anfallstelle und Abfallschlüssel pro Jahr 20 Tonnen übersteigt, wir nicht über den nötigen Sammelentsorgungsnachweis verfügen oder wenn Ihr gefährlicher Abfall eine Einzelfallbetrachtung und damit einen Einzelentsorgungsnachweis erfordern, unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung und Erstellung des Entsorgungsnachweises im Grundverfahren.