Ungefährliche Abfallstoffe
Erst prüfen, dann entsorgen
Auch wenn Sie ungefährliche Abfälle zu entsorgen haben, müssen wir uns genau darüber orientieren, um welche Art es sich genau handelt. Wir gehen gemeinsam mit Ihnen alle Eigenschaften und die Menge des Abfalls durch, damit Sie bei der Entsorgung auf der rechtlich sicheren Seite sind und wir Ihren Auftrag reibungslos abwickeln können.
Die Grundlage für die Beurteilung Ihres Abfalls bildet die Abfallverzeichnisordnung. Um Ihre Abfallstoffe einzuordnen, benötigen wir Ihre Auskünfte genau wie unser Wissen und unsere Erfahrung und nehmen für Sie in Zweifelsfällen den Abfall auch genau unter die Lupe. Unsere exakte Beurteilung Ihres Auftrags gibt Ihnen als Abfallerzeugerin oder Abfallerzeuger die Sicherheit, Ihren Müll rechtskonform der Verwertung zuzuführen oder zu beseitigen.
Beispiele für ungefährliche Abfallstoffe
Um Ihnen einen Eindruck von der großen Bandbreite auch der ungefährlichen Abfallstoffe zu vermitteln, finden Sie hier einige Beispiele:
- Altholz der Kategorie A I, A II, A III
- Asphalt, teerfrei
- Bauschutt, unbelastet
- Baustellenmischabfälle
- Dachpappe, bituminös, PAK-Gehalt von weniger als 1000 mg/kg (PAK: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
- Dämmstyropor
- Datenträger
- Eisen
- Erdaushub, unbelastet
- Gewerbemüll (siedlungsähnliche Abfälle)
- Gipsabfälle
- Glas
- Gussasphalt mit einem PAK-Gehalt von weniger als 1000 mg/kg
- Kompostierbare Abfälle
- Kunststoffe
- Metallschrott
- Papier
- Sperrmüll
- Ytong